Grundwehrdienst, N., der, m.: krankhafte Erscheinung, die für gewöhnlich nach oder während einer beruflichen oder schulischen Ausbildung, teilweise aber auch währenddessen vorkommt. Ziel ist es, den (-->) Grundwehrdienstleistenden durch unwichtige und auf jeden Fall anzuzweifelnde Aufgaben von jeglicher sinnvollen Tätigkeit abzuhalten. Für besonders sinnvoll ist der heimatnahe Einsatz in 200 km und weiter entfernten strukturschwachen und nur zu geringen Teilen erschlossene ländliche Berg- und Höhlenregion (--> Eifel) zu erachten. Nebensächliche Erscheinungen sind Intelligenzverlust, Alkoholismus, allgemeine Lustlosigkeit und Kommunikationsstörungen (--> "Kannste misch mitholen?"). G. gilt nach heutigen medizinischen Erkenntnissen nach zehnmonatiger Inkubationszeit als heilbar.

Quelle: Dennis Artz (1./930)

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