Grundwehrdienst, N., der, m.: krankhafte
Erscheinung, die für gewöhnlich nach oder während einer
beruflichen oder schulischen Ausbildung, teilweise aber auch währenddessen
vorkommt. Ziel ist es, den (-->) Grundwehrdienstleistenden durch
unwichtige und auf jeden Fall anzuzweifelnde Aufgaben von jeglicher sinnvollen
Tätigkeit abzuhalten. Für besonders sinnvoll ist der heimatnahe
Einsatz in 200 km und weiter entfernten strukturschwachen und nur zu geringen
Teilen erschlossene ländliche Berg- und Höhlenregion (-->
Eifel) zu erachten. Nebensächliche Erscheinungen sind Intelligenzverlust,
Alkoholismus, allgemeine Lustlosigkeit und Kommunikationsstörungen
(--> "Kannste misch mitholen?"). G. gilt nach heutigen medizinischen
Erkenntnissen nach zehnmonatiger Inkubationszeit als heilbar.
Quelle: Dennis Artz (1./930)
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